PALESTINE,Hope Flower School, PO Box 732, Bethlehem,
ProjectCoordinator,
: Ghada Issa ,E-mail: hopeflowers@palnet.com
GERMANY, Friedrichsgymnasium "Schule Ohne Rassismus", Gubenerstr. 13,5230 Frankfurt(Oder), Projektbegleiter: Peter Staffa, peter.staffa@t-online.de
ISRAEL, Kibutz Ein-Shemer, Doar Na Heffer, 38816, ProjectCoordinator, Maral List, maralist@hotmail.com
POLAND, Słubice High School,
ProjectCoordinator,
Dorota Rutka, dorutka@wp.pl
2008-2009
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BB 2011
VEREINSSATZUNG ================ § 1 Name und Sitz des Vereins Der „ Verein der Freunde und Förderer des Friedrichsgymnasiums Frankfurt(Oder)“ benennt sich in den „Building Bridges des Friedrichsgymnasium e. V.“ zum 01.01.2007 um: zukünftig „Building Bridges – FG e.V.“. Die Namensänderung wird in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist z. Zt. noch Frankfurt(Oder) Gubener Straße 13 a. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Nach endgültiger Auflösung des Friedrichsgymnasiums ist ein neuer Sitz zu beschließen. § 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. 2. Der Verein fördert die Fortführung der Traditionen des alten und ehrwürdigen Friedrichsgymnasiums in möglichst vielfältiger Form und unterstützt bedürftige Teilnehmer. 3. Der Verein fördert und unterstützt Begegnungen zwischen Menschen aus Deutschland, Polen, Israel und Palästina in besonderem Maße. 4. Der Verein unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Finanzierung solcher Begegnungen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. 5. Der Verein bemüht sich um den Kontakt und die Zusammenarbeit mit ehemaligen Schülern des Friedrichsgymnasiums und informiert diese über die weitere Entwicklung von „Building Bridges - FG e.V.“ § 3 Mitgliedschaft Dem Verein können als Mitglieder angehören: Einzelpersonen, Firmen, eingetragene Vereine und sonstige Körperschaften. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. § 4 Einkünfte und Mitgliedsbeiträge Die Einkünfte des Vereins bestehen aus: 1. Beiträge und freiwillige Zuwendungen der Mitglieder 2. Spenden und sonstige Zuwendungen 3. Der Jahresbetrag des Vereins beträgt zwischen 15,- – 50,- € Mitglieder des Vereins entscheiden selbst über ihre Mitgliedsbeiträge innerhalb dieser Spanne. 4. Der Jahresbeitrag wird auf nachfolgendes Konto bis jeweils zum 30.09. des Jahres überwiesen und kann als Einmalzahlung oder auch gestaffelt überwiesen werden: Sparkasse Oder-Spree BLZ: 17055050 Kontonummer: 3100011294 Kontoinhaber: „BB - FG e.V.“ ( vorübergehend noch Förderverein FG bis zur Eintragung in das Vereinsregister) § 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Austritt, der schriftlich geltend zu machen ist b) mit dem Tod des Mitgliedes. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand und seine Zugehörigkeit Der Vorstand besteht aus 3 gewählten, gleichberechtigten Mitgliedern. Der Vorstand ist gleichzeitig geschäftsführender Vorstand im Sinne des BGB. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen werden. Er hat vor allem die Aufgaben: 1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung; 2. Einberufung der Mitgliederversammlung; 3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung: 4. Buchführung und Erstellung des Jahresberichtes; 5. Beschlussfassung über Aufnahme und Streichung von Mitgliedern; 6. Beschlussfassung über die Verwendung von Geldmitteln Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein in gerichtlichen und außergerichtlichen Vereinsangelegenheiten. § 8 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Spätestens 2 Wochen vor Verhandlungstermin wird jedes Vereinsmitglied eingeladen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Jahresvorhaben, über die Wahl bzw. Abberufung des Vorstands, über Anträge auf Satzungsänderung, einschließlich der Auflösung des Vereins. § 9 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Änderung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 04.12.2006 beschlossen und gilt nun in ihrem obigen Wortlaut Anwesende Vereinsmitglieder: - Frau Paust-Loch - Frau Kretzschmar - Frau Hanne - Frau Trautmann - Frau Wilhelm - Frau Wiesinger - Frau Bergemann - Frau Rossak - Frau Spiering, - Frau Donszick - Herr Büttner - Herr Staffa Gäste: - Herr Clemens - Herr Döscher In den Vorstand gewählt wurden: - Frau Wiesinger - Frau Donszick - Herr Staffa Nichtanwesend: Machnitzke, Plewka, Püschel, Siebert, Bade (verstorben), Schneider E. Wiesinger, F. Wilke, Wittenberg, Parsiegla, Lang,